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Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 05.09.2006 beschlossen, den Bebauungsplan
TÜ 283 A „Schildgenstraße“, Stadtteil Brüggen, gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in der Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße und wird begrenzt im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse, im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31 und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500, die genaue Abgrenzung dem Entwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes TÜ Nr. 283 A „Schildgenstraße“ ist die Erschließung der heute brachliegenden und ungenutzten Fläche im Blockinnenbereich zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse und die Bebauung mit einer aufgelockerten Einfamilienhausbebauung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 09.10.2006 bis einschließlich 10.11.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zum Bebauungsplan TÜ 283 A „Wohnbebauung Schildgenstraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 226 möglich – Ansprechpartnerin ist Frau Dieken (zuständige Bezirksingenieurin). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Rhein – Erft – Kreises
• Stellungnahme des Erftverbandes
• Stellungnahme des Bergamtes Düren

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
19.09.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

27.09.2006