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Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 05.09.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 252 „Lammertsheck“, im Stadtteil Sindorf, beschlossen.

Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 252 „Lammertsheck“ befindet sich am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
• im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
• im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
• im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
• im Westen durch die K 39 n.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes SI 252 ist die bauliche Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld" nach Norden mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Der städtebauliche Entwurf umfasst ca. 157 Wohneinheiten.

Vorstehender Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
19.09.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

27.09.2006