Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 05.09.2006 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans, Stadtteil Sindorf, beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
• im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
• im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
• im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
• im Westen durch die K 39 n.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes SI 252 ist die bauliche Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld" nach Norden mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Der städtebauliche Entwurf umfasst ca. 157 Wohneinheiten.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan SI 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf erfolgt in der Zeit vom
09.10.2006 bis einschließlich 03.11.2006
Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 226. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dieken.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes SI 252 „Lammertsheck“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am westlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf nördlich der Michael-Ende-Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SI Nr. 252 ist wie folgt begrenzt:
• im Süden durch die Michael-Ende-Straße,
• im Osten durch die Hausgärten des Baugebietes Keuschenend,
• im Norden durch die Verlängerung des vorhandenen Straßenanschlusses an die K 39n, zuzüglich einer Straßenverbindung Richtung Heppendorfer Straße (L 277),
• im Westen durch die K 39 n.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes SI 252 ist die bauliche Weiterführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Vogelrutherfeld" nach Norden mit Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern. Der städtebauliche Entwurf umfasst ca. 157 Wohneinheiten.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan SI 252 „Lammertsheck“, Stadtteil Sindorf erfolgt in der Zeit vom
09.10.2006 bis einschließlich 03.11.2006
Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00, Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 226. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dieken.
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes SI 252 „Lammertsheck“ betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de
Kerpen, den 19.09.2006 |
Marlies Sieburg, Bürgermeisterin |
27.09.2006