Planungsziel des Bebauungsplanes KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" ist es, in Verbindung mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes das Planungsrecht für die Errichtung eines Fachmarktzentrums zu schaffen, das die Nutzung des Gesamtareals durch vornehmlich großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von 38.500 m² ermöglicht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 19.11.2007 bis zum 20.12.2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Im Nachgang hierzu wurde der Planentwurf gegenüber der ausgelegten Fassung geänderrt. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, den Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen, im Verfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Änderung der Planung umfasst im Wesentlichen die Reduzierung der Verkaufsfläche( Reduzierung der Gesamtfläche für das projektierte Fachmarktzentrum von 42.000 m² auf 38.500 m², deutliche Reduzierung und Begrenzung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente, Verzicht auf einzelne Sortimente), eine Erweiterung des Geltungsbereichs im Süden des Plangebietes (Bebauungsplan), Änderungen der Gebäudehöhen sowie Erweiterungen von Straßenverkehrsflächen und der öffentlichen Grünfläche im Bereich Jüdischen Friedhofs. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 21.04.2008 bis zum 06.05.2008. Am 17.06.2008 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" als Satzung beschlossen.
Der Planbereich des Bebaungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kerpen und wird im Nordwesten durch die K 17 ("Auf dem Bürrig") und im Nordosten durch die L 122 ("Erfttalstraße") begrenzt. Im Süden grenzt der Planbereich an das Schulzentrum bzw. an die Sindorfer Straße. Die Lage des Plangebietes ist den Übersichtsplan zu entnehmen.
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Lageplan
Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung
Städtebauliches Konzept - Stand März 2008
Verkehrsuntersuchung
Verkehrsuntersuchung - Materialband
Tragfähigkeits- und Verträglichkeitsanalyse
ergänzende Stellungnahme BBE
Altlastenuntersuchung
Altlastenuntersuchung - Lageplan
Baugrunduntersuchung
Hydrogeologisches Gutachten
Geräuschimmissionsabschätzung -`Sindorfer Straße 2`
Geräuschimmissionsabschätzung -`Auf dem Bürrig 3`
Geräuschimmissionsabschätzung - `Auf dem Bürrig 3 - Wendehammer`
Geräuschimmissionsabschätzung - `Gutenbergstraße 15`
Fachbeitrag Artenschutz
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LPB)
LPB - Bestand
LPB - Konfliktplan
Zusammenfassende Erklärung
Bekanntmachung
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss: |
24.04.2007 |
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: |
08.05.2007 - 05.06.2007 |
Offenlegungsbeschluss: |
30.10.2007 |
Offenlegung: |
19.11.2007 - 20.12.2007 |
erneuter Offenlegungsbeschluss: |
08.04.2008 |
2. Offenlegung: |
21.04.2008 - 06.05.2008 |
Satzungsbeschluss: |
17.06.2008 |
Rechtskraft(Veröffentlichung): |
30.08.2008 |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.
Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.
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