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BP SI 24/1. Änderung "Dickenbuschfeld"

Entsprechend dem großen Interesse unterschiedlicher Gewerbe- und Industriebetriebe an der Ansiedlung in einem verkehrsgünstig gelegenen Gebiet und entsprechend den Zielvorstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung ist es Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Flächen für Gewerbe und Industrie zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan SI 24/1. Änderung Dickenbuschfeld ist seit dem 28.09.1984 rechtsverbindlich.

Lageplan_SI_24/1

Lageplan

 

Bebauungsplan mit Legende (PDF, 1.3 MB)

Begründung


 

Verfahrensstand:

Aufstellungsbeschluss:
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung): 28.09.1984

Ansprechpartner



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.