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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt das Amt für technischen Umweltschutz des Rhein-Erft-Kreises

Ansprechpartnerinnen sind dort Frau Emmel-Heimen (Tel:  02271/ 8317054) und Frau Wolf (Tel: 02271/ 8317062).

Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Unter Altlasten versteht man Ablagerungen von häuslichen, industriellen und gewerblichen Abfallstoffen sowie Altstandorte, (z. B. stillgelegte Betriebsgelände), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen unsachgemäß umgegangen wurde. Von Altlasten geht eine Gefährdung aus.

Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen oder Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren bestehen.

Altlasten gehören zu den brisanten Themen des Umweltschutzes. In einigen Fällen ist eine möglichst kurzfristige Sanierung der Altlast erforderlich, da Schadstoffe austreten, die eine Belastung für Boden, Grundwasser und Luft darstellen.

Da es in der Regel den Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen nicht anzusehen ist, inwieweit diese zu einer Gefahr für die Umwelt und den Menschen werden können, ist es unerlässlich, zunächst die Verdachtsflächen zu erfassen, zu registrieren und einer genauen Untersuchung (Erstbewertung) zu unterziehen. Erst dann kann darüber entschieden werden, ob weitergehende Schritte (z. B. Gefahrenabschätzung, Sanierungsvorschläge) erforderlich werden.

Im Gebiet der Stadt Kerpen sind eine Vielzahl von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen erfasst.

Festgestellte Altlasten/Altlastenverdachtsflächen sind in einem Altlastenkataster eingetragen. Darüber hinaus wird jede altlastenverdächtige Fläche in einer Prioritätenliste bewertet. Hiernach kann entschieden werden, inwieweit zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich sind.