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• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Kleinere Schäden an Straßen und Gehwegen, wie sie die durch reguläre Abnutzung entstehen, werden vom Baubetriebshof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben. Hierzu zählen unter anderem:
- Erfassung und Beurteilung von Schäden auf Straßen und Gehwegen
- Beseitigung von Unfallgefahrenstellen auf Straßen und Gehwegen
- Kleinere Reparaturen von Schlaglöchern u. ä. auf Straßen und Gehwegen
- Straßenmarkierungsarbeiten