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Inhalt

Kleinere Schäden an Straßen und Gehwegen, wie sie die durch reguläre Abnutzung entstehen, werden vom Baubetriebshof im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht behoben. Hierzu zählen unter anderem:

  • Erfassung und Beurteilung von Schäden auf Straßen und Gehwegen
  • Beseitigung von Unfallgefahrenstellen auf Straßen und Gehwegen
  • Kleinere Reparaturen von Schlaglöchern u. ä. auf Straßen und Gehwegen
  • Straßenmarkierungsarbeiten