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Inhalt
Allgemeines:
Hier erhalten Sie Informationen zum Denkmalschutz, Beratung zur Denkmalpflege und können Fördermittel beantragen. Die Untere Denkmalbehörde betreibt darüber hinaus das formale Unterschutzstellungsverfahren und genehmigt bauliche Veränderungen am Denkmal. Steuerbescheinigungen werden ebenfalls ausgestellt. Die Untere Denkmalbehörde hat darüber hinaus den gesetzlichen Auftrag zur Führung einer Denkmalliste
Unterlagen:
Die Art und der Umfang der notwendigen Unterlagen ist bei Antragstellung zu erfragen
Rechtliche Grundlagen:
Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW
Formulare:
können bei der Unteren Denkmalbehörde angefordert werden
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen