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Die Bodenordnung dient in bestimmten Gebieten der Neuordnung von Grundstücken und damit zur Neugestaltung und Erschließung. Die Grundstücke  können bebaut und unbebaut in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig geformte Flächen entstehen.

Die Vorlage von Unterlagen ist in laufenden Bodenordnungsverfahren zum Nachweis von bestimmten Rechtsverhältnissen notwendig. Gebühren für ein Umlegungsverfahren fallen nicht an. Im Laufe des Verfahrens können jedoch Kosten für Mehrzuteilung oder eine Wertsteigerung anfallen. Für Minderzuteilungen werden ggf. Ausgleichszahlungen geleistet.

Rechtliche Grundlage für ein Bodenordnungsverfahren ist das Baugesetzbuch (BauGB, §§ 45 ff) mit der Durchführungsverordnung zum BauGB sowie Erlasse und Richtlinien zu Umlegungsverfahren.

Formulare werden nicht benötigt.