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Inhalt
Der Gebietsentwicklungsplan ist ein Regionalplan, der von der Bezirksplanungsbehörde erarbeitet und vom Bezirksplanungsrat für den Regierungsbezirk aufgestellt wird. In diesem Plan werden die Ziele der Landesentwicklung, die in dem Landesentwicklungsplan enthalten sind, konkretisiert. In dem Gebietsentwicklungsplan wird z. B. die im Landesentwicklungsplan vorgenommene Abgrenzung des Siedlungs- und Freiraumes dargestellt, die für die Gemeinden den Rahmen der Siedlungsentwicklung bildet. Jeder Bauleitplan, also Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, muss sich an die Ziele der Landesplanung anpassen.