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Inhalt

  1. Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen.
  2. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes mit und beachten Sie, dass der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden muss.
  3. Rechtliche Grundlage ist der Runderlass des Ministerpräsidenten über die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten vom 24.03.1971