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Inhalt
Vorbereitung und Aufstellung der Schöffenliste:
Für die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (Amtsgericht Kerpen) gehörenden Strafsachen werden, soweit nicht der Strafrichter entscheidet, bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet. Die Gemeinde stellt in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Rechtliche Grundlagen sind das Gerichtsverfassungsgesetz sowie der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20. September 2007 zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.