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Inhalt
Bauantrag Abbruchgenehmigung
Der Abbruch von Gebäuden und größeren baulichen Anlagen bedarf grundsätzlich der vorherigen Abbruchgenehmigung.
Keiner Abbruchgenehmigung bedarf zum Beispiel der Abbruch von Gebäuden bis zu 300 m³ umbauten Raum.
Ansprechpartner
Keiner Abbruchgenehmigung bedarf zum Beispiel der Abbruch von Gebäuden bis zu 300 m³ umbauten Raum.
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