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Verkehrsberuhigung

Auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes Kerpen wurden 1995/1996 im gesamten Stadt-gebiet flächendeckend Tempo 30-Zonen in allen Wohngebieten außerhalb der Hauptverkehrsstraßen eingerichtet. Die Einrichtung dieser neuen Zonen wurde allen Tempo 30 ZoneBürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Bürgerinformationen, Flugblättern und Pressemitteilungen bekannt gemacht. Eine von der Stadt Kerpen begleitend durchgeführte Vorher/Nachheruntersuchung dokumentierte das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in den neuen Tempo 30-Zonen. Auf dieser Grundlage wird seit 1998 ein Nach-besserungskonzept realisiert, bei dem durch punktuelle geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen bis heute viele kritische Bereiche baulich nachgebessert wurden. Für Nachbesserungsmaßnahmen in Wohngebieten hat die Stadt Kerpen bisher rd. 250.000,- Euro aus eigenen Mitteln eingesetzt.

 Alle Einfahrten in eine Tempo 30-Zone sind neben der Beschilderung zusätzlich mit einer großen "30" auf der Fahrbahn gekennzeichnet, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam zu machen. In allen Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet gilt an jeder Kreuzung grundsätzlich die Regelung rechts-vor-links, Verkehrsberuhigter Bereichhierdurch soll das Geschwindigkeitsniveau reduziert werden.

 

Alle Einfahrten in einen verkehrsberuhigten Bereich
sind neben der Beschilderung zusätzlich mit einer großen "7" auf der Fahrbahn gekennzeichnet, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Regelungen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches aufmerksam zu machen. Hier ist lediglich Schrittgeschwindigkeit erlaubt, das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen zulässig.