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Wohnungsvermittlung

Ziel der Wohnungsvermittlung ist die angemessene Unterbringung der gemeldeten Wohnungssuchenden.
Vermittelt werden nur öffentlich geförderte Wohnungen/Häuser, die der Stadt Kerpen vom jeweiligen Vermieter frei gemeldet werden.
Voraussetzung für die Aufnahme und Verbleib in der Wohnungssuchendenkartei der Stadt Kerpen ist der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines.