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Inhalt
Bebauungsplan Kerpen 338 "Hahnenpassage"
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KE 338 für diesen zentralen Bereich des Stadtzentrums des Stadtteiles Kerpen wird das Ziel verfolgt, dauerhaft den Bestand und die Weiterentwicklung von Wohn- und Einzelhandelsnutzungen sowie Dienstleistungsbetrieben zu sichern.
Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Konzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten vom 28.06.2005 und das beschlossene Einzelhandelskonzept vom 24.04.2007 (1. Änderung 17.06.2008).Diese Konzepte sollen planungsrechtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes umgesetzt werden.
Plan mit Legende
Textliche Festsetzung
Begründung
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.