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Bebauungsplan Kerpen 338 "Hahnenpassage"


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KE 338 für diesen zentralen Bereich des Stadtzentrums des Stadtteiles Kerpen wird das Ziel verfolgt, dauerhaft den Bestand und die Weiterentwicklung von Wohn- und Einzelhandelsnutzungen sowie Dienstleistungsbetrieben zu sichern.
 
Grundlage hierfür ist das vom Rat beschlossene Konzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten vom 28.06.2005 und das beschlossene Einzelhandelskonzept vom 24.04.2007 (1. Änderung 17.06.2008).Diese Konzepte sollen planungsrechtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes umgesetzt werden.

LP_KE338
Lageplan

Plan mit Legende
 

Textliche Festsetzung
 

Begründung

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
15.09.2009
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
06.10.2009 - 09.11.2009
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.