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Inhalt
63. Änderung "Umsiedlungsort Manheim neu"
Ziel des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf Grundlage der durch den Braunkohletagebau notwendig werdenden Umsiedlung des Ortsteiles Manheim einen Ersatzstandort für den Ortsteil Manheim (neu) planungsrechtlich zu sichern.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.