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63. Änderung "Umsiedlungsort Manheim neu"

Das Plangebiet der 63. Änderung „Umsiedlungsort Manheim neu“ liegt westlich der Ortslage von Kerpen sowie nordöstlich der Ortslage Blatzheim (Bergerhausen). Den Kern des Plangebietes bilden derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen.
 Ziel des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf Grundlage der durch den Braunkohletagebau notwendig werdenden Umsiedlung des Ortsteiles Manheim einen Ersatzstandort für den Ortsteil Manheim (neu) planungsrechtlich zu sichern.

Lageplan

Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss:
15.09.2009
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
05.10.2009 - 13.11.2009
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):


Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.