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Das Plangebiet des Bebauungsplanes MA neu 337 „Umsiedlungsort Manheim - neu“ befindet sich westlich der Ortslage von Kerpen sowie nordöstlich der Ortslage Blatzheim (Bergerhausen). Den Kern des Plangebietes bilden derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 66,2 ha.
 
Die Umsetzung des Braunkohlenplanes „Hambach“ macht die Umsiedlung des Dorfes Manheim erforderlich. Hierfür wurde der Braunkohlenplan „Hambach, Teilplan 12/1“ erarbeitet, der am 11.05.1977 für verbindlich erklärt wurde.
Unter Berücksichtigung des Bürgervotums ist im Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Ortschaft Manheim der Umsiedlungsstandort „Dickbusch“ festgelegt worden.
Im Sommer 2009 wurde durch die Stadt Kerpen ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf ein städtebauliches Konzept für den Umsiedlungsstandort erarbeitet und ausgewählt wurde. Dieses städtebauliche Konzept soll nun als Grundlage für das Bauleitplanverfahren dienen.
 
Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist somit die planungsrechtliche Konkretisierung der Vorgaben des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Manheim“ an dem vorgegebenen Umsiedlungsstandort „Dickbusch“. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Lageplan Manheim-neu
Lageplan

Bebauungsplan westlicher Teil 

Für die mit MI 1 bezeichneten Baugebiete ist zu beachten, dass gemäß der textlichen Festsetzungen, eine Mindesttraufhöhe von 6.50 m und eine Mindestdachneigung von 30 Grad festgesetzt sind.

Bebauungsplan östlicher Teil

Für die mit MI 1 bezeichneten Baugebiete ist zu beachten, dass gemäß der textlichen Festsetzungen, eine Mindesttraufhöhe von 6.50 m und eine Mindestdachneigung von 30 Grad festgesetzt sind.

Gestaltungsplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
15.09.2009
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
05.10.2009 - 13.11.2009
Offenlegungsbeschluss:
21.09.2010
Offenlegung:
04.10.2010 - 05.11.2010
Satzungsbeschluss:
15.03.2011
Rechtskraft (2. Veröffentlichung):
07.07.2012
 

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.