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Inhalt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 66,2 ha.
Die Umsetzung des Braunkohlenplanes „Hambach“ macht die Umsiedlung des Dorfes Manheim erforderlich. Hierfür wurde der Braunkohlenplan „Hambach, Teilplan 12/1“ erarbeitet, der am 11.05.1977 für verbindlich erklärt wurde.
Unter Berücksichtigung des Bürgervotums ist im Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Ortschaft Manheim der Umsiedlungsstandort „Dickbusch“ festgelegt worden.
Im Sommer 2009 wurde durch die Stadt Kerpen ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf ein städtebauliches Konzept für den Umsiedlungsstandort erarbeitet und ausgewählt wurde. Dieses städtebauliche Konzept soll nun als Grundlage für das Bauleitplanverfahren dienen.
Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist somit die planungsrechtliche Konkretisierung der Vorgaben des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Manheim“ an dem vorgegebenen Umsiedlungsstandort „Dickbusch“. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Bebauungsplan westlicher Teil
Für die mit MI 1 bezeichneten Baugebiete ist zu beachten, dass gemäß der textlichen Festsetzungen, eine Mindesttraufhöhe von 6.50 m und eine Mindestdachneigung von 30 Grad festgesetzt sind.
Für die mit MI 1 bezeichneten Baugebiete ist zu beachten, dass gemäß der textlichen Festsetzungen, eine Mindesttraufhöhe von 6.50 m und eine Mindestdachneigung von 30 Grad festgesetzt sind.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.