Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

61. Änderung Flächennutzungsplan "Südlicher Siedlungsrand Brüggen"

Der Ortsrand von Brüggen ist im Bereich der Zieselmaarstraße und der Straße „Am Käferbruch“ stark belastet durch Lärmemissionen der Heerstraße (L 163) und der L 495. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll verhindert werden, dass eine zusätzliche Belastung durch die Ansiedlung möglicher gewerblicher Nutzungen in diesem Bereich entsteht.
 
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan setzt für diesen Bereich „Wohnbaufläche“ fest. Zur Sicherung der v.g. Ziele ist nunmehr die Festsetzung „Grünfläche“ beabsichtigt.
 Gleichzeitig wird durch diese Änderung der im Landschaftsplan 5 „Erfttal-Süd“ festgesetzter temporärer Landschaftsschutz in dauerhaften Landschaftsschutz umgewandelt. Somit wird der im Landschaftsplan 5 geplante Grünkorridor dauerhaft gesichert.

LP_61FNPÄ
Lageplan

 

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
15.09.2009
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
19.10.2009 -20.11.2009
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.