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Inhalt
Denkmalbehörden im Überblick
Zuständig für den Denkmalschutz sind als Untere Denkmalbehörden die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk.
Sie führen die Denkmallisten, in denen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler im Gemeindegebiet erfasst sind. Sie beraten die Denkmaleigentümer in allen Fragen des Denkmalschutzes.
Veränderungen an einem Denkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die örtliche Untere Denkmalbehörde.
Die Gemeinden fällen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Rheinisches Amt für Denkmalpflege in Pulheim-Brauweiler bzw. dem Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn.
Hier arbeiten Fachleute der Denkmalpflege wie zum Beispiel Experten für Bauforschung oder historische Baumaterialien.
Obere Denkmalbehörden als Aufsichtsbehörden
Die Stadt Kerpen wird vom Rhein-Erft-Kreis als Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt.
Werden Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde von betroffenen Bürgern angefochten, entscheidet über den Widerspruch der Rhein-Erft-Kreis (Telefon 02271-834851).
Ansprechpartner bei der Stadt Kerpen
Stephan Peters
Stephan Peters
Sachbearbeiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Tel: 02237/58-429
stephan.peters@stadt-kerpen.de
Frau Fries
Frau Yvonne Fries
Sachbearbeitung
Tel: 02237/58-415
yvonne.fries@stadt-kerpen.de