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Inhalt
Google Street View – Widersprüche möglich
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Vergangenheit erreichten mich immer wieder Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um Hilfestellung zum Thema „Google Street View“. Sie sorgen sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und um den Schutz ihrer persönlichen Daten
in der Vergangenheit erreichten mich immer wieder Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger mit der Bitte um Hilfestellung zum Thema „Google Street View“. Sie sorgen sich um den Schutz ihrer Privatsphäre und um den Schutz ihrer persönlichen Daten
Was verbirgt sich hinter „Google Street View“?
Das Unternehmen will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet stellen. Diese Bilder werden mit Kamerafahrzeugen aufgenommen, die in weiten Teilen Deutschlands durch ganze Straßenzüge fahren und diese filmen bzw. abfotografieren.
Was, wenn ich damit nicht einverstanden bin und meine Privatsphäre schützen möchte?
Der Internetdienstleister Google hat zugesagt, Daten nicht ins Netz zu stellen, wenn die hiervon betroffenen Personen der Verwendung der Daten widersprochen haben.
Google hat in einem Gespräch mit dem Bundesverbraucherschutzministerium seine Bereitschaft erklärt, den Dienst „Street View“ erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Widersprüche vollständig abgearbeitet und umgesetzt worden sind, die Objekte also unkenntlich gemacht wurden.
Ebenso hat Google erklärt, dass es bereit ist, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern anzuerkennen.
Zurzeit gibt es noch kein geregeltes Verfahren zur Abwicklung von Sammelwidersprüchen. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, wird die Stadt Kerpen an dieser Stelle darauf hinweisen.
Bis dahin besteht für Sie die Möglichkeit, sich entweder den vorformulierten Musterwiderspruch hier herunter zu laden und an Google Germany (eMail: streetview-deutschland@google.com) zu verschicken oder an der Information der Stadt Kerpen ausliegende Musterschreiben zu verwenden, diese um ihre persönlichen Angaben zu vervollständigen und an Google Deutschland weiterzuleiten. Sie können die ausgefüllten Vordrucke auch an der Information im Rathaus abgeben, die Stadt Kerpen wird diese dann per Sammelpost an Google weiterleiten.
Wichtig zu wissen ist, dass das Widerspruchsrecht sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Häusern oder Wohnen besteht.
Damit das Objekt, dessen Veröffentlichung widersprochen werden soll, unabhängig von der Adresse genau identifiziert werden kann, ist es zwingend notwendig, im Widerspruchsschreiben Angaben über das konkrete Gebäude, die Adresse, Gebäudefarbe, Beschreibung Grundstücksumgrenzung, Beschreibung markanter benachbarter Gebäude, sonstige Identifizierungsmerkmale sowie evtl. weitere Angaben (z.B. zum KFZ, das möglicherweise vor der Tür geparkt wird oder zur eigenen Person) zu machen.
Umfangreichere Informationen zu Fragen, wo Google in Deutschland Aufnahmen machen will und was das Unternehmen hierbei beachten muss erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de).
Aktuell wurde bekannt, dass Google die Fahrten von Google Street View zumindest bis zum Jahresende weltweit einstellt. Da nicht abzusehen ist, ob Google dauerhaft das Projekt Google Street View einstellt, können besorgte Mitbürgerinnen und Mitbürger dennoch vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Ihre
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin
Google hat in einem Gespräch mit dem Bundesverbraucherschutzministerium seine Bereitschaft erklärt, den Dienst „Street View“ erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Widersprüche vollständig abgearbeitet und umgesetzt worden sind, die Objekte also unkenntlich gemacht wurden.
Ebenso hat Google erklärt, dass es bereit ist, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern anzuerkennen.
Zurzeit gibt es noch kein geregeltes Verfahren zur Abwicklung von Sammelwidersprüchen. Sobald hierzu neue Informationen vorliegen, wird die Stadt Kerpen an dieser Stelle darauf hinweisen.
Bis dahin besteht für Sie die Möglichkeit, sich entweder den vorformulierten Musterwiderspruch hier herunter zu laden und an Google Germany (eMail: streetview-deutschland@google.com) zu verschicken oder an der Information der Stadt Kerpen ausliegende Musterschreiben zu verwenden, diese um ihre persönlichen Angaben zu vervollständigen und an Google Deutschland weiterzuleiten. Sie können die ausgefüllten Vordrucke auch an der Information im Rathaus abgeben, die Stadt Kerpen wird diese dann per Sammelpost an Google weiterleiten.
Wichtig zu wissen ist, dass das Widerspruchsrecht sowohl für Eigentümer als auch für Mieter von Häusern oder Wohnen besteht.
Damit das Objekt, dessen Veröffentlichung widersprochen werden soll, unabhängig von der Adresse genau identifiziert werden kann, ist es zwingend notwendig, im Widerspruchsschreiben Angaben über das konkrete Gebäude, die Adresse, Gebäudefarbe, Beschreibung Grundstücksumgrenzung, Beschreibung markanter benachbarter Gebäude, sonstige Identifizierungsmerkmale sowie evtl. weitere Angaben (z.B. zum KFZ, das möglicherweise vor der Tür geparkt wird oder zur eigenen Person) zu machen.
Umfangreichere Informationen zu Fragen, wo Google in Deutschland Aufnahmen machen will und was das Unternehmen hierbei beachten muss erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de).
Aktuell wurde bekannt, dass Google die Fahrten von Google Street View zumindest bis zum Jahresende weltweit einstellt. Da nicht abzusehen ist, ob Google dauerhaft das Projekt Google Street View einstellt, können besorgte Mitbürgerinnen und Mitbürger dennoch vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
Ihre
Marlies Sieburg
Bürgermeisterin
31.05.2010