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Inhalt
Bebauungsplan Kerpen 332 "Hahnenstraße"
Wohnnutzungen in den Obergeschossen sind allgemein zulässig.
Der Bebauungsplan KE 332 „Hahnenstraße“ soll die zukünftig gewünschten Nutzungen entsprechend des Einzelhandelskonzeptes in diesem Teilbereich des Zentrums (Zentraler Versorgungsbereich des Stadtteiles Kerpen) planungsrechtlich sichern.
Des Weiteren werden die durch den Bebauungsplan bereits heute als Verkehrsflächen – bzw. verkehrliche Nebenanlagen genutzten, privaten und öffentlichen Bereiche an der Hahnenstraße durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche planungsrechtlich neu geordnet und ihrer derzeitigen verkehrlichen Nutzung entsprechend, gesichert.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.