Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Wohnen im Baudenkmal
Sie sind auch verpflichtet, ihr Denkmal zu pflegen, zum Beispiel durch Erneuerung der Dacheindeckung, Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren.
Sie müssen aber auch ihr Denkmal sinnvoll nutzen, soweit ihnen das wirtschaftlich zumutbar ist. Denn: Die größten Gefahren für die Erhaltung eines Denkmals sind im Allgemeinen eine vernachlässigte oder aufgegebene Nutzung.
Bauliche Veränderungen eines Denkmals
Wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will, bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde.
Die Änderung oder Beseitigung von bauzeitlichen Wand-, Decken- und Fußbodenausstattungen – wie zum Beispiel Stuck, Wandbekleidungen, Fußbodenbeläge, die Erneuerung von Dacheindeckungen, Fachwerkhölzern, Fenstern, die Auffrischung eines Fassadenanstriches – sind im Allgemeinen erlaubnispflichtig.
Einer Erlaubnis bedarf weiterhin, wer in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.
Sie planen eine derartige bauliche Maßnahme an oder angrenzend an einem denkmalrechtlich geschützten Bauteil?
Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob hierfür eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW erforderlich ist. Folgendes Antragsformular ist für die Denkmalrechtliche Erlaubnis vollständig auszufüllen und an die Untere Denkmalbehörde per Post oder an folgende Mail-Adresse zusenden: denkmal@stadt-kerpen.de
Entdeckung eines Bodendenkmals
Wer auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, muss dieses der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Rheinland - Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege - unverzüglich anzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und die sonstigen Nutzungsberechtigten sowie der Leiter der Arbeiten, der das Bodendenkmal entdeckt hat.