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Bebauungsplan Horrem 296/ 1.Änderung "Gleisdreieck"

Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unternutzten Flächen des Gleisdreieckes die planungsrechtlichen  Voraussetzungen zur Realisierung eines Gewerbegebietes zu schaffen. Als Fortentwicklung des rechtskräftigen Bebauungsplanes sollen die Erschließungsanlagen weiter entwickelt werden um eine kleinteiligere Nutzung und Parzellierung zu erreichen.

LP_HO296/1
Lageplan

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
11.12.2007
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
21.01.2008 - 08.02.2008
Offenlegungsbeschluss:
08.04.2008
Offenlegung:
27.05.2008 - 27.06.2008
Satzungsbeschluss:
09.09.2008
Rechtskraft (Veröffentlichung):
11.10.2008
 
Ansprechpartner/in:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.