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Einrichtung und Verwaltung von Handvorschüssen sind in der am 1.7.2000 in Kraft getretenen Dienstanweisung geregelt.

Häufig wird übersehen, dass Handvorschüsse halbjährlich abzurechnen sind, wenn nicht bereits ein früheres Auffüllen erforderlich ist. Mindestens zweimal jährlich sind Handvorschüsse von den hierzu bestellten Personen unvermutet zu prüfen. Am Ende des Haushaltsjahres sind Handvorschüsse buchmäßig abzuliefern und im neuen Haushaltsjahr wieder neu zu verausgaben.

Auf die einschlägigen Regelungen der Dienstanweisung wird ausdrücklich verwiesen!

Stadt Kerpen
Die Bürgermeisterin
I.A.

P. Schmitz

23.08.2010