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Inhalt
Reihengräber
Reihengräber oder Urnenreihengräber werden der Reihenfolge der Bestattungsfälle folgend von der Friedhofsverwaltung vergeben. Die Hinterbliebenen haben bei dieser Grabart keinen Einluss auf die Lage der einzelnen Grabstellen.
Das Reihengrab wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden bereit gestellt. Die Nutzungsdauer eines Reihengrabes kann über diese Dauer hinaus nicht verlängert werden. Auch eine nachträgliche Umwandlung in ein Wahlgrab ist leider nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und für neue Belegungen vorbereitet. Die Ruhezeiten variieren in Kerpen je nach Friedhof und liegen derzeit zwischen 25 und 30 Jahren bei Erwachsenen und 15 bis 25 Jahren bei Kindern. Auf den Ablauf der Ruhezeit wird durch öffentliche Bekanntmachung und Hinweistafeln auf der Grabstätte hingewiesen. Grabmal und Grabzubehör müssen dann innerhalb von 3 Monaten entfernt werden.
Reihengräber und Urnenreihengräber sind für die Bestattung einer Person vorgesehen. Im Unterschied zum Wahlgrab kann nur ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Die Grabgröße ist daher auf 2,10 m x 0,90 m bei Reihengräber und 0,50 m x 0,50 m bei Urnenreihengräber begrenzt.
Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden besondere Reihengräber ausgewiesen.