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59. FNP-Änderung "Westliche Regengasse"


Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen, wird in Kerpen ein maßvolles Wachstum von Wohnbauflächen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des Bebauungsplanes KE 320 "Westlich Regengasse" 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden können.
 
Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie z. B. am Drosselweg, Amselweg, Meisenweg und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern rund 50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter einer Ortsrandbebauung Rechnung zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der Grundstücke im Plangebiet unbebaut zu veräußern und einer freien Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern zuzuführen.
 
Es wird insgesamt davon ausgegangen, dass ca. 100 Wohneinheiten als Einfamilienhäuser errichtet werden können.
 
Die in der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Wohnbauflächen sollen in zwei Stufen entwickelt werden.
 
Als erste Stufe soll die südliche Fläche im Wirksamkeitsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit ca. 60 Wohneinheiten und in einer  zweiten Stufe (eventuell in ca. 3- 5 Jahren) die nördlich gelegene Fläche mit ca. 40 Wohneinheiten einer Bebauung zugeführt werden.

LP_59.FNP_FrühBB
Lageplan


 


 

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
06.07.2010
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
04.10.2010 -05.11.2010
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.