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Wohnungsvermittlung

Ziel der Wohnungsvermittlung ist die angemessene Unterbringung der gemeldeten Wohnungssuchenden.
Vermittelt werden nur öffentlich geförderte Wohnungen/Häuser, die der Stadt Kerpen vom jeweiligen Vermieter frei gemeldet werden.
Voraussetzung für die Aufnahme und Verbleib in der Wohnungssuchendenkartei der Stadt Kerpen ist der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines.

Ansprechpartnerinnen
Frau Hansen
Frau Braun
Frau Kaiser