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Inhalt
Weitere Informationen und Hintergründe
1. Das Zählsystem:
Seit dem 01. Januar 2006 gibt es in Kerpen für die graue Restmülltonne und die braune Biotonne ein so genanntes Zählsystem. Jede Leerung des Müllbehälters wird gezählt; aus der Summe der in Anspruch genommenen Abfuhren wird dann für die Restmülltonne die zu zahlende Leerungsgebühr für den Gebührenbescheid errechnet. Für die Biotonne werden keine Gebühren für den Bürger errechnet, der Chip dient der internen Verwaltung. Mit der Umstellung auf das Zählsystem wird nicht nur die Gebührenberechnung geändert, sondern auch der starre Abfuhrrhythmus der Müllbehälter aufgehoben.
Die technische Voraussetzung für das Zählsystem ist ein so genannter Transponder-Chip.
Alle grauen Abfallbehälter sind mit einem solchen Transponder-Chip ausgestattet. Damit ist eine einwandfreie Zuordnung des Müllgefäßes zu einem Grundstück bzw. einem Grundstückseigentümer gegeben.
Der Chip enthält jedoch keine persönlichen Daten – nur eine Kennziffer. Bei jeder Leerung „liest“ ein Sensor an der Schüttung des Müllwagens die Kennnummer und ein Computer im Innern des Fahrzeuges registriert die Tonnenleerung genau mit Datum, Uhrzeit und Behälternummer. Bei Rückfragen, z. B. nach Erhalt des Gebührenbescheides, können diese gespeicherten Daten Klarheit verschaffen.
Zur Zählung kommen die Leerungen des Behälters, nicht das Volumen oder das Gewicht der Abfälle.
Eine Datenbank ordnet später dieser Kennziffer alle grundstücksrelevanten Daten zu. Grundstücksrelevanten Daten sind:
- Name des Grundstückseigentümers,
- Straße, Hausnummer,
- Behälterart (Hausmülltonne, Biotonne),
- Behältergröße und Behälternummer.
Da das Müllfahrzeug mit Bordcomputer nur verchippte Behälter erfassen kann, werden nur solche Behälter geleert, die über einen Transponder-Chip verfügen.
Wichtig: Verlust der Restmülltonne
2. Der Abfuhrrhythmus:
Das Müllfahrzeug fährt einmal pro Woche jeden Stadtteil an; prinzipiell wird also eine wöchentliche Abfuhr angeboten. Dieses Angebot der Abfur wird in dem Moment in Anspruch genommen, in dem der Abfallbehälter an der Straße zur Leerung bereitgestellt wird.
Kommt es einmal zu größeren Abfallmengen - z. B. auf Grund von Festlichkeiten, Renovierungsarbeiten oder ähnlichem - kann das Müllgefäß sofort in der nächsten Woche wieder zu Leerung an die Straße gestellt werden, auch wenn die Tonne „normalerweise“ nur alle 2 oder 3 Wochen geleert wird. Andererseits kann der Restmüllbehälter auch erst nach 4 Wochen zur Leerung bereitgestellt werden, beispielsweise während der Urlaubszeit, bei sonstiger Abwesenheit oder wenn einfach weniger Abfall anfällt.
Das Zählsystem bietet mehr Flexibilität für den individuellen Bedarf, da die starre Regelung von entweder wöchentlicher oder 14-täglicher Abfuhr aufgegeben wird. Außerdem verschafft das neue Entsorgungssystem die Möglichkeit, durch verbesserte Abfallvermeidung und Abfalltrennung Abfuhren - und somit Geld - einzusparen.
Um illegale Müllbeseitigungen zu vermeiden und aus hygienischen Gründen wird jedoch eine Leerung alle 4 Wochen vorgeschrieben.