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Inhalt
Verlustanzeige
Ausweis weg? 116 116
Ihr Ausweis ist Ihnen abhanden gekommen? Kein Problem, hier erfahren Sie, was Sie jetzt tun müssen:
Als Ausweisinhaber/in sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden.
Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion: Sperren
Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei), auch aus dem Ausland (+49 116 116) gebührenpflichtig erreichbar.
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hierfür müssen Sie Ihr Bürgeramt persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokumentes nachweisen. Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen: Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust.