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67. Änderung "Stiftsstraße"

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen, dazu soll die bisher im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten ausgewiesene Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

LP_67FNP_neu
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
21.07.2011
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
19.09.2011 - 21.10.2011
Offenlegungsbeschluss:
13.12.2011
Offenlegung:
23.01.2012 - 24.02.2012
Wirksamkeit:
15.05.2012
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.08.2012
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.