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Inhalt
Gewerbeauskünfte
Zuständige Sachbearbeiterin:
Erreichbarkeit: mo - do 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Sachbearbeiterin
Gewerberegisterauskünfte
- Allgemeine Information:
Auskünfte zu Betrieben in Kerpen - Benötigte Unterlagen:
Angaben zum Betrieb - Gebühren:
Einfache Auskunft: 20,00 €
Auskunft mit örtlicher Ermittlung: 40,00 € - Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung
Auskunft aus dem Gewerberegister
Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich formlos unter Angabe von Gründen stellen.
Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Wer erhält Auskunft?
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die/der Antragstellerin/ Antragssteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können nur mitgeteilt werden, wenn die/der Antragstellerin/ Antragssteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht; das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister.
Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde.
Gebühren
Die normale Auskunftsgebühr beträgt 20,00 Euro. Bei einer Auskunft mit besonderem Aufwand (z. B. örtliche Ermittlung) beträgt die Gebühr 40,00 Euro. Diese Gebühr ist unabhängig davon, ob der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende ermittelt werden konnte oder nicht.