Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Gewerbe nach § 34c GewO
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter bedürfen einer Erlaubnis des Kreises nach §34c der Gewerbeordnung
Zuständig:
Rhein-Erft-Kreis
Ordnungsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 0 22 71 / 83- 0
E-Mail: ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de
Eine Gewerbemeldung darf und kann nur mit entsprechender Erlaubnis vorgenommen werden.