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Inhalt
Was darf in die Biotonne?
In die braune Biotonne dürfen:
- zum Einwickeln der unten stehenden Abfälle (bei Bedarf): Bioabfall-Sammeltüten aus 100% Papier und ohne Einlage oder Beschichtung aus Kunststoff
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (Achtung: tierische Reste bilden die Voraussetzung für Maden!), ohne Handelsverpackungen (Kunststofffolien, Schraubgläser, etc.)
- Obst: Reste, Schalen, verdorben
- Fischreste und Gräten (am besten in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt; bitte kein bunt bedrucktes (wie zum Beispiel Werbeprospekte) oder beschichtetes Papier verwenden), (Achtung: tierische Reste bilden die Voraussetzung für Maden!)
- Fleisch- und Wurstreste (auch hier am besten eingewickelt in Zeitungspapier, s. o.), (Achtung: tierische Reste bilden die Voraussetzung für Maden!)
- Brot- und Backwaren
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz (auf keinen Fall Kaffeeekapseln)
- Teebeutel
- Nuss-/Eierschalen
- Gartenabfälle, Schnitt- und Topfblumen (ohne Topf)
- unbehandelte Späne
- verbrauchte Blumenerde
- Zweige, Hecken- und Strauchschnitt (kleiner 15 cm Durchmesser)
- Buchsbaum, auch mit dem Zünsler befallen
- Laub, Wildkräuter
- Rasenschnitt
- und ähnliches
Bitte achten Sie aber darauf, die Reste nicht zu stark zu verpressen. Der Behälter lässt sich dann nicht mehr leeren. Lagern Sie das Gartenabfälle an einer geschützten Stelle im Garten zwischen und entsorgen sie das Material immer dann, wenn in der Bio-Tonne Platz ist. Nutzen Sie dafür die Leerungen, bei denen erfahrungsgemäß weniger Bioabfall anfällt.
Biogasanlage für den Rhein-Erft-Kreis
NICHT in die braune Biotonne dürfen:
Plastiktüten jeder Art, auch wenn sie "kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" sein sollen
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Knochen
- Fäkalien von Tieren, Kleintier- und Katzenstreu,
- Federn, Haare
- Tierkadaver
- Garten- und Parkabfälle größer 15 cm Durchmesser, Wurzeln
- Metalle, Drähte jeglicher Art, Plastik, Steine und Steinmaterialien
- Papier von Illustrierten, Pappe, Kartonagen
- behandeltes oder lackiertes Holz,
- Asche (sowohl aus Kohle wie auch aus Holz)
- Wolle, Windeln
- Kehricht, Inhalt von Staubsaugerbeuteln, Zigarettenkippen
- Styropor
Bitte beachten Sie:
Tierische Abfälle wie Fäkalien, Kleintier- und Katzenstreu, Federn und Wolle etc. dürfen nicht in die Biotonne, da diese Stoffe der EU-Hygieneverordnung unterliegen und nicht der nationalen Bioabfallverordnung. Die EU-Verordnung verlangt zum Schutz gegen Krankheitserreger zum Teil weitergehende bauliche Maßnahmen als die deutsche Bioabfallverordnung, nach der die Anlage im VZEK ausgelegt ist.