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Inhalt
14. FNP-Änderung "Vorrangflächen für Windkraftanlagen"
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für nachfolgende Maßnahmen zu schaffen:
Ausweisung von Konzentrationszonen von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan. Durch die Ausweisung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung wurden die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.