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Keine Urlaubstage für die Mütter- und Mutter-Kind-Kur
Müttergenesungswerk weist auf Rechtsfrage hin

Zur Wahrnehmung einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
für Mütter oder Mütter mit Kindern müssen erwerbstätige Mütter keinen
Urlaub nehmen. Auf diese Rechtsfrage bei der Beantragung weist das Müttergenesungswerk aktuell hin.
 
„Eine Kurmaßnahme darf nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden“, erklärte
Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Arbeitgeber müssen allerdings frühest möglich über Zeitpunkt und Dauer der medizinischen Maßnahme informiert werden. Auch der Klinikwunsch sollte bereits bei der Antragstellung formuliert werden“.
 
Der Klinikwunsch sollte dabei gut begründet werden. Zu berücksichtigen sind vor allem die persönliche Lebenssituation mit allen Erfordernissen aus medizinischer Sicht, Therapieangebote oder Schwerpunkte der Klinik, Besonderheiten im Kinderbetreuungsbedarf oder die Entfernung zum Wohnort.
 
Kann der Arzt in seinem Attest oder die Mutter bei der Antragstellung gleich auf die Notwendigkeit eines bestimmten Hauses hinweisen, kann dies die Entscheidung der Krankenkasse entsprechend lenken.
 
Die Gleichstellungsbeauftragte der Kolpingstadt Kerpen, Frau Elisabeth Lux empfiehlt ratsuchenden Müttern: „ Die 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
AWO, DRK, EVA (Diakonie), KAG(Caritas) und DPWV können Sie bei der Antragstellung und allen aufkommenden Fragestellungen unterstützen. Selbstverständlich stehe auch ich für Fragen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese Beratungsmöglichkeiten!“
 
Elisabeth Lux, Gleichstellungsbeauftragte der Kolpingstadt Kerpen: 02237 – 58256.