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Bebauungsplan Horrem 183/1.Änderung Am Wahlenpfad

Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, durch Festlegung der Geländeoberfläche eine einheitliche Regelung zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen. Weiterhin werden Einfriedungen von privaten Gärten im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan differenzierter festgesetzt, sowie innerhalb eines Baufensters geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht.

Hinweis: Durch die Festsetzungen der 1. Änderung werden entgegenstehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 183 ersetzt.

Lageplan HO 183 Neu
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
13.12.2005
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
Offenlegungsbeschluss:
13.12.2005
Offenlegung:
23.01.2006 bis 24.02.2006
Satzungsbeschluss:
02.05.2006
Rechtskraft (Veröffentlichung):
30.06.2006

  
Ansprechpartner:

Planung:

Stephan Peters
Sachbearbeiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

E-Mail:

Raum:
222

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Grundstücke:

Frau Julia Hamacher
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-499

E-Mail:

Raum:
242

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RWE Power AG

RWE Power AG
Jürgen Hirz
Abteilung Liegenschaftsprojekte
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Telefon:
0221/480-22872

Fax:
0221/480-8822872

E-Mail:

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.