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Inhalt
Partikelfilter/Luftreinhaltung
Berlin, 30. Dezember 2014
Partikelfilter/Luftreinhaltung
BMUB fördert wieder Nachrüstung mit Partikelfiltern
Anträge können ab Februar 2015 gestellt werden
Das Bundesumweltministerium fördert ab Beginn des neuen Jahres wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Dazu stellt das Bundesumweltministerium im nächsten Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges eine Förderung in Höhe von 260 Euro erhalten. Die Anträge können ab dem 1. Februar 2015 gestellt werden.
Der Staatssekretär des Bundesumweltministeriums, Jochen Flasbarth: "Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Ausstoß von Partikeln sinkt. Damit wird die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert. Die Nachrüstung dient somit gleichermaßen dem Umweltschutz als auch der Gesundheitsvorsorge."
Nachgerüstete Fahrzeuge werden einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet und erhalten eine entsprechend bessere Umweltplakette. Abhängig davon, welche Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone erforderlich ist, darf mit den Fahrzeugen dann auch weiterhin in Umweltzonen gefahren werden.
Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms erfolgt wie in den Vorjahren durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Es können nur Nachrüstungen gefördert werden, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2015 erfolgen. Für Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden, erhalten keine Förderung. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).
Die Anzahl der geförderten Nachrüstungen wird durch die im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen Euro begrenzt. Eine Aufstockung dieser Mittel ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 2. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Antragsformulare stehen ab dem 1.Februar 2015 unter www.bafa.de zur Verfügung.