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Der Kerpen-Pass wird ausgegeben für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Bürgergeld. Durch ihn wird die Möglichkeit der verbilligten Inanspruchnahme folgender städtischer Leistungen eröffnet: Kulturelle Veranstaltungen der VHS oder der Familienbildungsstätten, Übernahme von Restgebühren nach Gebührenermäßigung durch die VHS bzw. die Familienbildungsstätten, Eintrittsermäßigung für städtische kulturelle Veranstaltungen.