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Was gehört zum Sperrgut?

Als Faustregel gilt:
Alles was bei einem Umzug mitgenommen wird und was von zwei Personen gehoben werden kann, wird bei der Sperrgutabfuhr mitgenommen.

 
Die folgenden Aufzählungen sind beispielhaft und keineswegs vollständig!!!

Zum Sperrgut gehören:

  • alle Einrichtungsgegenstände und Möbelstücke Sperrgutsessel
  • Kinderwagen
  • sperrige Haushaltsgegenstände wie zum Beispiel:
    • Matratzen, Sprungrahmen
    • Teppiche
    • Koffer
    • Fahrräder
  • sperrige Garten- und Haushaltsarbeitsgeräte wie z. B. entleerte Benzinrasenmäher (Benzin muss separat entsorgt werden)

NICHT zum Sperrgut gehören:

  • Teile, die von zwei Personen nicht gehoben werden können
  • Abfall, der in Säcke gefüllt werden kann, wie z. B. Spielzeug, Textilien, Tapetenreste, Teppichreste (Teppichauslegeware), Hausrat (z. B. Töpfe, Plastikspülschüssel etc.)
  • Siedlungsabfall aller Art:
    • Hausmüll
    • Verpackungsmaterial, Kartonagen
    • Gartenabfälle wie z. B. Äste, Baumstämme, Wurzeln
    • Erdaushub
    • Materialien aus Umbau- und Renovierungsarbeiten, Bauschutt, Baustellenabfälle wie z.B. Bauhölzer, Profilleisten, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzböden, Fenster, Türen, Heizkörper, Sanitäreinrichtungen usw.
    • Sonderabfall, schadstoffhaltiger Abfall, Chemikalien
    • Elektro-Großgeräte (separate Abholung am selben Tag)
    • sonstiger Abfall, der nicht aus dem Haushalt stammt, wie zumBeispiel
      • Autoteile
      • Mopeds
      • Reifen, Felgen
      • Zäune
      • Öltanks, Ölfässer
        usw.

Abfälle, die kein Sperrmüll sind, müssen von Ihnen selber entsorgt werden.  Welche Möglichkeiten Ihnen hierfür zur Verfügung stehen, finden Sie unter "Selbstentsorger" bzw. unter: "Weitere Informationen und Hintergründe".

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