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Inhalt
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe für allein Erziehende.
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss:
- das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
- das Kind lebt bei nur einem Elternteil, der ledig, geschieden verwitwet oder dauernd getrennt lebt
- das Kind erhält von dem anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen für Kinder ab 12 bis 18 Jahre:
- kein SGB II Bezug des Kindes oder
- Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann durch Gewährung von Unterhaltsvorschuss vermieden werden oder
- Alleinerziehender Elternteil verfügt über mtl. Einkommen in Höhe von mindestens 600 € Brutto ohne Kindergeld
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen für: | ||
2023 | ||
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 187,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres | 252,00 € | |
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 338,00 € |
Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung:
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie hier.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie bitte ausschließlich auf dem Postweg ein.
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde Kind
- Nachweis über Feststellung der Vaterschaft
- Aufenthaltsbescheinigung
- vorhandene Unterhaltstitel
- Kontoverbindung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahre
- aktueller vollständiger Bescheid Jobcenter
Zusätzlich für Kinder über 15 Jahre
- Schulbescheinigung
- ggf. Ausbildungsvertrag
Die erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung können Sie als Anlage per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de einreichen
Sollte es Ihnen nichtmöglich sein den Antrag auszudrucken, so bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an uvk@stadt-kerpen.de.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Name, Anschrift , Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse, wenn vorhanden
- Namen aller betroffenen Kinder mit Geburtsdatum
- Mitteilung über Leistungsbezug nach SGB II ja /nein
Wir melden uns schnellstmöglich und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Wir bitten Sie in allen Fällen ausschließlich um Kontaktaufnahme per E-Mail!
Wir melden uns!
Danke für Ihr Verständnis!
Einen Onlineantrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie demnächst hier stellen:
Datenschutzerklärung zum OZG-Dienst Unterhaltsvorschuss Online gem. Art. 13 und 14 DSGVO