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Inhalt
Baulasten
Eintragung/Löschung
Eine Baulast ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Duldung oder Verpflichtung eines/r Grundstückseigentümer/in im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben. Die Verpflichtung wird gegenüber der Baubehörde abgegeben. Die Baulast ist eine sogenannte öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Mit der Baulast können zum Beispiel baurechtliche Verstöße ausgeräumt werden, damit nach der Baulastübernahme eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Baulasten in Verbindung mit Bauvorhaben können beantragt oder, soweit ein öffentliches Interesse am Bestehen eingetragener Baulasten nicht mehr besteht, auf Antrag und von Amtswegen gelöscht werden.