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Inhalt
78. Flächennutzungsplanänderung "Friedhofsweg"
Ziel und Zweck der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich zu bestellende landwirtschaftliche Fläche und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen planungsrechtlich gesichert werden.
Um die Voraussetzung für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gem. § 8 (2) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.