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Inhalt
33. Änderung Nordring/Eindhovener Straße
Die zurzeit verbindliche 5. Änderung des Flächnnutzungsplanes trifft im vorgenannten Bereich noch die Ausweisung „Sonderbaufläche“ und "Gemischte Baufläche" straßenbegleitend zum Nordring.
Die Ausweisung der vorgenannten Flächen wurde aufgrund der im Jahre 1991 geplanten Konzeption eines Altenpflegeheimes, mit medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, eines Klinikbereiches sowie Ladenlokalen die eine Versorgung des täglichen Bedarfs decken sollte, getroffen.
Aufgrund der der vorgenannten Ziele und Zwecke zur Bebauung dieser Fläche ist diese Ausweisung entbehrlich, so dass die Fläche wieder in "Wohnbaufläche" geändert werden soll.
Um die planungsrechtliche Umsetzung entsprechend zu gewährleisten, ist als Voraussetzung vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln) die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Sachbearbeiterin
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.