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29. Änderung Vinger Weg

Ziel und Zweck der Planung ist, für diesen Bereich Wohnbauflächen auszuweisen um unerwünschte gewerbliche Nutzungen und Nutzungen des Handels, die auf Grundlage des rechtsverbindlichen Art- und Maßplanes von 1960 genehmigt und zwischenzeitlich aufgegeben wurden, auszuschließen. Durch die geplante Darstellung als Wohnbauflächen für diesen Bereich wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtteiles Kerpen gesichert.

Die derzeit verbindliche 1. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt im Wirkungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemischte Bauflächen“ und für einen Teilbereich „Wohnbauflächen dar. Die „Gemischte Baufläche soll in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Wohnbaufläche“ und in „Öffentliche Grünfläche“ sowie eine „Wohnbaufläche“ in „Öffentliche Grünfläche““ geändert werden.

Ein circa 12 m breite Grünfläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als Wohnbaufläche dargestellt ist, wird in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes differenziert als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Eine weitere Fläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als gemischte Baufläche dargestellt ist, wird als öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen.

Mit der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für diesen Bereich die Entwicklung am westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen langfristig zum Abschluss gebracht werden.

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Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
16.03.2004
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
09.02.2004 bis 27.02.2004
Offenlegungsbeschluss:
16.03.2004
Offenlegung:
12.04.2004
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
28.06.2005
Rechtskraft (Veröffentlichung):
22.05.2006
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.