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Inhalt
29. Änderung Vinger Weg
Die derzeit verbindliche 1. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt im Wirkungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemischte Bauflächen“ und für einen Teilbereich „Wohnbauflächen dar. Die „Gemischte Baufläche soll in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Wohnbaufläche“ und in „Öffentliche Grünfläche“ sowie eine „Wohnbaufläche“ in „Öffentliche Grünfläche““ geändert werden.
Ein circa 12 m breite Grünfläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als Wohnbaufläche dargestellt ist, wird in der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes differenziert als öffentliche Grünfläche mit der Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
Eine weitere Fläche, die im verbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen als gemischte Baufläche dargestellt ist, wird als öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen.
Mit der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für diesen Bereich die Entwicklung am westlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Kerpen langfristig zum Abschluss gebracht werden.
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.