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Inhalt
Haushalt der Kolpingstadt Kerpen
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - in der derzeit gültigen Fassung – in seiner Sitzung am 18. April 2023 den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) beschlossen.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte diesen am 30. Juni 2023, am 06. Juli 2023 wurde die Haushaltssatzung veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.
2023 |
2024 | ||
Ergebnisplan: |
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Gesamtbetrag der Erträge |
255.894.512 |
254.572.703 |
|
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
255.302.510 |
266.303.115 |
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Finanzplan: | |||
Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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Steuerhebesätze: | |||
Grundsteuer A: |
365 % |
365 % |
|
Grundsteuer B: |
739 % |
800 % |
|
Gewerbesteuer nach Ertrag: |
500 % |
500 % |
Hinweis:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 mit einer Hebesatzsatzung die Hebesätze für das Jahr 2024 in Änderung der Festlegung in der Haushaltssatzung wie folgt für 2024 festgelegt:
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 365 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 739 v.H.
2. Gewerbesteuer 500 v.H.
Dieser Link führt Sie zum Haushaltsplan 2023-2024 als pdf-Dokument (Dateigröße ca. 10 MB).
Hier finden Sie die Haushaltspläne der Vorjahre.
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Bei Fragen zur Handhabung können Sie sich ebenfalls gerne an Herrn Söntgen wenden, bei inhaltlichen Fragen an Herrn Schaaf oder an Herrn Söntgen.
Der Haushaltsplan 2023-2024 liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen, Zimmer 141, öffentlich aus.