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Haushalt der Kolpingstadt Kerpen

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - in der derzeit gültigen Fassung – in seiner Sitzung am 18. April 2023 den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) beschlossen.

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte diesen am 30. Juni 2023, am 06. Juli 2023 wurde die Haushaltssatzung veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten.

  2023
  2024
Ergebnisplan:  


Gesamtbetrag der Erträge

255.894.512


254.572.703

Gesamtbetrag der Aufwendungen

255.302.510


266.303.115

   
 
Finanzplan:  
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit


236.967.802



240.073.653


Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit


237.681.770



248.222.645

   
 
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit


9.196.810



13.406.640


dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit


48.056.188



61.667.890

   
 
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit


40.726.098



48.321.970


dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit


10.078.000



7.997.200

   
 
Steuerhebesätze:  
 
Grundsteuer A:

365 %


365 %

Grundsteuer B:

739 %


800 %

Gewerbesteuer nach Ertrag:

500 %


500 %

Hinweis:

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 mit einer Hebesatzsatzung die Hebesätze für das Jahr 2024 in Änderung der Festlegung in der Haushaltssatzung wie folgt für 2024 festgelegt:

Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 
1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 365 v.H. 
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 739 v.H.

2. Gewerbesteuer 500 v.H.

Dieser Link führt Sie zum Haushaltsplan 2023-2024 als pdf-Dokument (Dateigröße ca. 10 MB).

Hier finden Sie die Haushaltspläne der Vorjahre.

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Bei Bedarf kann Ihnen zum Selbstkostenpreis von 1,00 € eine CD zur Abholung mit der entsprechenden Datei zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch kann gegen zusätzliche Auslage des Portos in Höhe von 1,45 € die CD auch zugesandt werden. Melden Sie sich dazu bitte bei der Abteilung 20.1 Kämmerei (Herr Söntgen).

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Bei Fragen zur Handhabung können Sie sich ebenfalls gerne an Herrn Söntgen wenden, bei inhaltlichen Fragen an Herrn Schaaf oder an Herrn Söntgen.

Der Haushaltsplan 2023-2024 liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen, Zimmer 141, öffentlich aus.