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Inhalt
Bebauungsplan Horrem 218 Horrem Mitte
Ziel der gesamten Rahmenplanung ist es, den Bahnhofsbereich Horrem im Hinblick auf die durch die Inbetriebnahme der S-Bahn steigende Verkehrsleistung aufzuwerten und im Umfeld des Bahnhofes Entwicklungsflächen auszuweisen.
Neben der Ausweisung von zusätzlichen Flächen für den Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und von Stellplatzanlagen soll die steigende Frequentierung und hiermit einhergehende Lagegunst zur Entwicklung und Stärkung des Standortes Horrem insgesamt genutzt werden.
Um eine Stärkung der Einzelhandelsfunktion in diesem Teil von Horrem herbeizuführen, sollen im Plangebiet Vergnügungsstätten ausdrücklich unzulässig sein.
Zielsetzung des Bebauungsplanes 218 "Horrem-Mitte" ist, auf derzeitig untergenutzten Blockinnenbereichsflächen die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Parkhauses, angegliederter Stellplatzbereiche sowie entsprechenden Zuwegungen zu schaffen
Sachbearbeiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.