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Bebauungsplan Horrem 295 Bahnhofsstraße

Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bahnhofsbereich Kerpen-Horrem wurde innerhalb der Rahmenplanung Bahnhof Horrem entwickelt, mit einer Vielzahl von Beteiligten abgestimmt und vom Rat der Stadt Kerpen verabschiedet. Ziel der gesamten Rahmenplanung ist es, den Bahnhofsbereich Horrem im Hinblick auf die durch die Inbetriebnahme der S-Bahn steigende Verkehrsleistung aufzuwerten und im Umfeld des Bahnhofes Entwicklungsflächen auszuweisen.

Neben der Ausweisung von zusätzlichen Flächen für den Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und von Stellplatzanlagen soll die steigende Frequentierung und hiermit einhergehende Lagegunst zur Entwicklung und Stärkung des Standortes Horrem insgesamt genutzt werden.

Zielsetzung des Bebauungsplanes 295 " Bahnhofstraße" ist, auf derzeitig unternutzten Bauflächen die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Mischgebietes mit Geschosswohnungsbau in bis zu fünfgeschossiger Bauweise zu schaffen. Dabei soll durch das städtebauliche Konzept eine attraktive und individuelle Quartiersentwicklung geschaffen werden.

Lageplan HO 295
Lageplan

 
Bürgerbeteiligung
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
25.06.2002
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
15.05.2003 bis 31.05.2003
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner:

Herr Stephan Peters
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-429

Fax:
02237/589-429

E-Mail:

Raum:
222

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.