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Durchführungsplan 1 Kerpen Mödrath

Ziel und Zweck der Aufhebung eines Teilbereiches des am 20.11.1958 durch Aufbaugesetz rechtsverbindlich gewordenen Durchführungsplanes Nummer 1 ist, die planungsrechtliche Grundlage zur Beurteilung von Vorhaben entsprechend des vorhandenen Gebietscharakters unter Anwendung der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu schaffen. Durch die in den letzten Jahren stattgefundene Aufgabe von gewerblichen Nutzungen, die noch auf der Grundlage des im Durchführungsplan festgesetzten Gewerbegebietes genehmigt wurden, ist das Gebiet umgebrochen. Zurzeit befinden sich nur noch zwei Gewerbebetriebe im Plangebiet, ein kleiner Speditionsbetrieb an der Sindorfer Straße und ein Steinmetzbetrieb innerhalb des Plangebietes, die als nicht störend einzustufen sind.

Des weiteren wurden aufgrund einer eingeleiteten Änderung des Durchführungsplanes in den 60-iger Jahren, die jedoch nie rechtsverbindlich wurde, Einfamilienhäuser an der Friedhofstraße genehmigt und errichtet.

Lageplan DF 1 Mödrath
Lageplan

 
Bürgerbeteiligung
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
26.04.2005
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
31.08.2005 bis 30.09.2005
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner:

Claudia Dieken
Sachbearbeiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237-58431

E-Mail:

Raum:
R. 231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.