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Inhalt

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Klimaschutz

1. Aufgaben

  • Aufgaben der städtebaulichen Planung
  • Aufgaben, nach dem Baugesetzbuch, soweit nicht ausdrücklich anderen Ausschüssen zugewiesen, unter anderem Bauleitplanung sowie
  • Sicherung der Bauleitplanung einschließlich Bodenordnung
  • Aufgaben nach dem Städtebauförderungsgesetz
  • städtebauliche Wettbewerbe
  • Bauordnungsangelegenheiten
  • Wohnungsbauförderung
  • Beteiligung an der Regionalplanung, unter anderem Braunkohleplanung, Aufgaben nach dem Landesplanungsgesetz und ähnliche Rechtsvorschriften 
  • Abgrabungsangelegenheiten
  • Verkehrsplanung
  • Straßenverkehrsangelegenheiten einschließlich ruhender Verkehr, Verkehrslenkung, Verkehrssicherung
  • Widmung und Einziehen von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Standortbestimmung für die Aufstellung von Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen und Ähnliches 
  • Förderung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs
  • Planung, Koordinierung und Begleitung der Entwicklungsmaßnahme "Sindorf, Vogelrutherfeld"

2. Entscheidungsbefugnisse

  • Alle Angelegenheiten nach Ziffer 1 einschließlich der Vergabe von Planungsaufträgen und von Lieferungen und Leistungen außer Bauleistungen
  • Übertragung der Entscheidungsbefugnisse der sonstigen Fachausschüsse des Rates der Stadt Kerpen, die sich auf die Entwicklungsmaßnahme "Sindorf, Vogelrutherfeld" beziehen.
  • Die Zuständigkeit des Rates und gesetzliche Zuständigkeiten von Fachausschüssen bleiben hierbei unberührt.